Es gibt unzählige Anlässe im Schulalltag, unterschiedlicher Meinung zu sein. Seien es Konflikte unter den Kolleginnen und Kollegen, seien es Auseinandersetzungen mit der Schulleitung und schulischen Gremien wie Eltern(bei)rat oder Personalrat, mit lokalen Interessengruppen/Anrainern und der Schule oder verschiedenen Nutzungsgruppen der schulischen Räume etc.
In einer solchen Lage kann Mediation ein geeignetes Verfahren sein, um einen Klärungs- oder Verständigungsprozess möglich zu machen. Ein derartiger Schritt setzt allerdings die Bereitschaft beider Seiten voraus, in ein derartiges Verfahren einzuwilligen und sich auf den Mediator / die Mediatorin zu einigen. Freiwilligkeit ist also oberstes Gebot.
Ich bin als Mediator (BM®) augebildet und zertifiziert und verfüge über die hierfür notwendige Verfahrens- und Feldkompetenz zu beiden Seiten der Akteure innerhalb und außerhalb von Schulen. Gerade bei Konflikten mit dem Oberthema 'Schule' ist es besonders wichtig, einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen der Konfliktthemen zu kennen und andererseits auch die Erfahrung darin zu haben und zu wissen, wie 'Schule funktioniert'.
Insbesondere für eine spezifische Fallgruppe verfüge ich über eine besondere Qualifikation:
Mediation zwischen Schulleitung und Personalrat in verfahrenen Situationen
In einer Ehe könnte man sich, wenn ‚gar nichts mehr geht’, scheiden lassen – Schulleitung und Personalrat haben diese Möglichkeit nicht, aber stecken dennoch mitunter in mindestens ebenso verfahrenen Situationen, die im Ergebnis oft das Betriebsklima vergiften und manchmal sogar Auswirkungen auf das Lernen der Schülerschaft haben können. Dafür bringe ich als Mediator die entsprechenden Voraussetzungen mit:
Weitere mögliche Konfliktfälle, für die eine Mediation das geeignete Verfahren sein könnte: