Bei der Frage der Schaffung von Lehrerarbeisplätzen (insbesondere in Ganztagsschulen) bleiben die Kultusbürokratien aller Bundesländer - mit Ausnahme von Baden-Württemberg - relativ untätig, da jede bauliche Änderung dieses Zustandes gleich ein Millionen-Investitionsprogramm nach sich ziehen würde. Daher verlagert man diese Kosten lieber auf spätere Haushalte in Form von teuren Gesundheitskosten (z.B. Beihilfezahlungen für Beamte) oder gar für Frühpensionierungen. Denn diese beiden Kostenstellen fallen bei der derzeitigen Organisation der Länderhaushalte nicht im Bildungshaushalt, sondern im allgemeinen Haushalt an! Während in der Privatwirtschaft finanziell große Anstrenungen für die Gesundheit der Arbeitskräfte unternommen werden, hält sich der öffentliche Dienst insbesondere im Lehrerbereich vornehm zurück - die Struktur der Finanzhaushalte der Länder macht es möglich.
Fatalerweise verhalten sich viele Lehrkräfte allerdings ähnlich irrational, denn ihnen wird mit der steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitsraumes eine Art 'Ablasshandel' angeboten (wobei man sich die Netto-Steuerersparnis einmal ausrechnen sollte: 35 Dienstjahre á 1200€ abgesetzte Summe = 42 000€, davon 30% Steuerersparnis =12 600€; das wären pro Jahr 360€ und pro Monat 30€ netto). Ein solcher Betrag stellt aber ein ziemlich mickriges Schmerzensgeld für die erhebliche gesundheitliche Belastung eines überfüllten, lauten Lehrerzimmers dar; zugleich sind 30€ pro Monat auch nicht gerade der Betrag, für den man in den Großstädten ein zusätzliches Zimmer in der Mietwohnung mieten kann oder der den Kauf/Bau eines Eigenheimes nun echt erschwinglich machen würde.
Merkwürdigerweise ist andererseits die Ausstattungsfrage mit Arbeitsplätzen in der Schule kein zentrales Thema für Gewerkschaften und Berufsverbände - offenbar wirkt die ursprüngliche Halbtagsjob-Sichtweise (insbesondere bei Grundschullehrkräften) noch lange nach, obwohl die Einführung der Ganztagsschulsysteme mit einer ungeheuren Rasanz um sich greift.
Eine schlichte Umschichtung der Struktur der Finanzhaushalte dahingehend, die Frühpensionierungs- und Krankheitskosten unterhalb der gesetzlichen Pensionsgrenze anteilig den Teilhaushalten zuzuordnen, dürfte vermutlich große Anstrengungen in Richtung Gesundheitserhaltung am Arbeitsplatz freisetzen - zu laute und stressende Arbeitsbedingungen ohne Rückzugsmöglichkeiten sowie ungesunde Arbeitsverteilung im Jahresgang ließen sich durchaus verändern!