Was haben Anwohner von Einflugschneisen und Lehrkräfte gemeinsam? – Beide behaupten in der Regel, dass sie den täglichen Lärm nicht mehr wahrnehmen – sie hätten sich daran gewöhnt. Medizinische Tests weisen zumindest für Flughafenanrainer nach, dass dem nicht so ist, folglich gibt es für die Anwohner vielerorts Nachtflugverbote oder auch Zuschüsse für Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster). Da Schüler aber keinen Aus-Knopf haben und Oropax auf Dauer auch keine Lösung darstellt, ist Hilfe nur in bescheidenem Ausmaß zu erwarten. Für Lehrkräfte gibt es nur die – zumindest mehr als nichts – DIN-Norm 18041 in der Neufassung (!) von 3/2016, diese ist gegenüber der alten Fassung von 2004 deutlich verschärft worden. Sie zielt allerdings aber nicht auf die Lehrergesundheit, sondern - wie ihr Titel deutlich macht: auf die „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen” – ist also auf die Verständlichkeit des gesprochenen Wortes hin konzipiert. Es geht darin also eigentlich um die akustischen Voraussetzungen des Lernerfolgs - bei Schülerinnen und Schülern. Diese DIN-Norm ist allerdings baurechtlich nicht verbindlich (allerdings unterschreiben die Architekten bei Auftragsübernahme, dass sie sich an die geltenden DIN-Normen halten werden.) Der Sachverhalt wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich in den technischen Vorgaben beim Schul(neu)bau angewandt. Die gesundheitsgefährdende Rolle des Lärms für die Lehrkräfte ist allerdings auch detailliert untersucht und dokumentiert (z.B. auch die stärkere Betroffenheit und Auswirkung bei Frauen!).
Die Abbildung zeigt den durchschnittlichen Lärmpegel eines Vormittags an und dass die Werte nahezu ausnahmlos oberhalb der gesundheitlich unbedenklichen Grenze von 55 dBA liegen - lässt man die Pausenzeiten außer Acht, wo die Kinder nicht im Klassenraum sind:
Nur im Bundesland Bremen gibt es einen verbindlichen Leitfaden für die raumakustische Planung, die allerdings nur die DIN-Norm von 2004 berücksichtigt. Dass die DIN 18041 aktuell (2016) neugefasst wurde und nunmehr gültig ist, ist in vielen Schulbauämtern bisher noch nicht angekommen. 2016 wird darin immerhin der Nachhallwert von 0,5 verbindlich gemacht - als Orientierungswert.
Wenn man also auf diesem Feld etwas für die Lehrergesundheit erreichen will, muss man zwangsläufig mit dem gestörten Lernerfolg argumentieren, den eine schlechte Raumakustik zur Folge hat. Eine einfache Grafik veranschaulicht das Problem:
(Quelle: Klatte/Lachmann: Viel Lärm ums Lernen:Akustische Bedingungen in Klassenräumen und ihre Bedeutung für den Unterricht.)
Die Nachhallzeit ist dabei die entscheidende Größe
"Bei Räumen, die für Sprachdarbietung konzipiert sind (z. B. Klassenzimmer, Hörsäle), darf einerseits die Sprachverständlichkeit nicht durch zu hohe Nachhallzeit (RT) beeinträchtigt werden, andererseits soll durch Nachhall aber die Lautstärke des Sprechers angehoben werden (Nachhallzeiten zwischen 0,6 und 0,8 s). Bei Personen mit anderer Muttersprache oder mit eingeschränktem Hörvermögen sollte dieser Wert nochmals um etwa 20 % verringert werden. In DIN 18041 von 2004 sind Nachhallzeiten für Unterrichtsräume empfohlen." (Quelle: Wikipedia, Nachhallzeit). Diese Angaben sind mittlerweile (2016) (wie oben ausgeführt) überholt!
Der einzuhaltende Wert liegt eigentlich bei 0,55s über den gesamten sprachrelevanten Frequenzbereich von 100 bis 5.000 Hz. Kaum eines der deutschen Schulzimmer erfüllt diese Norm. 0,55s bedeutet, dass das gesprochene Wort erst nach gut einer halben Sekunde verklungen ist, dabei aber bereits vom nächsten überlagert wird, usw....
Dieser Wert sollte z.B. bei einsprachigem Fremdsprachenunterricht oder insbesondere bei der Beschulung von Klassen mit hohen Anteilen von Kindern mit Migrationshintergrund noch einmal um 20% niedriger liegen. Wenn diese Kinder allein schon wegen der schlechten Raumakustik ein Großteil der gesprochenen Worte bereits physikalisch nicht oder nur mäßig verstehen, sind die schwächeren Bildungserfolge solcher Kinder buchstäblich (Schul)hausgemacht.
Grafik 2: Sprachverständlichkeitsindex (STI) in Abhängigkeit vom Nachhallfaktor (RT/s)
Die obige Grafik 2 (jedes Quadrat = 1 Schüler) veranschaulicht sehr 'schön', dass mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler bei einem Nachhallfaktor oberhalb von 0,6 RT/s nur noch weniger als 0,75 verstehen, d.h. bildlich gesprochen, sie verstehen (physikalisch!!) nur noch weniger als 3/4 des Gesprochenen - wenn sie darüber hinaus nicht in der Lage sind, sich aus den Bruchstücken des Gehörten den 'Sinn' zu erschließen, dürften sie inhaltlich u.U. gar nichts verstanden haben. Man vergleiche dies mit eigenen Auslandserfahrungen z.B. in englisch- oder spanischsprachigen Ländern bei eigenen durchschnittlichen Fremdsprachenkenntnissen, wenn die native Speaker sehr schnell sprechen.
Auch die weiteren Forschungsergebnisse aus dem Umfeld der Fraunhofer-Gesellschaft sind eindeutig, wie unten stehende Literaturhinweise belegen.
Grafik 3: Herzfrequenz einer Lehrerin in Abhängigkeit vom Schallpegel im Tagesverlauf
Aus diesen beiden Kurvenverläufen wird deutlich, dass die Herzfrequenz der Lehrerin gegen Ende des Vormittags in Abhängigkeit vom Lärmpegel in dBA auf 100 steigt.
Die Grafik 4 zeigt, dass mit der sanierungsbedingten Absenkung der Nachhallzeit auf RT/s 0,4 auch der Lärmpegel nicht mehr über 50dB steigt und somit auch die Stressbelastung deutlich reduziert wurde. Wohlgemerkt von dem bereits als relativ gut einzustufenden Faktor von 0,7 entsprechend der alten DIN Norm von 2004!
Grafik 4: Grundgeräuschpegel vor (RT 0,7!) und nach der Sanierung (RT 0,4)
(Quelle für beide Grafiken: Tiesler,G.: Lärm - Stress für Lehrer und Schüler. Auswirkungen der Klassenraumakustik
auf Gesundheit und Unterrichtsprozess ).
Eine ausgezeichnete, weil sehr genaue Studie zum Thema Lärm und Lehrergesundheit, mit einer detaillierten Lehrkräfteuntersuchung findet man unter: Schönwälder, H.-G. u.a. Lärm in Bildungsstätten - Ursachen und Minderung, Dortmund 2004
Das gleiche Thema, nur mit Blickrichtung auf den Lernerfolg bei Schülern, wurde vom Frauenhofer-Institut in einer hochspezialisierten, aber im Ergebnis ausgezeichneten Studie in Zusammenarbeit mit der Universität Oldenburg untersucht, in der die Zusammenhänge zwischen Lernerfolg und Lärmbelastung eindeutig nachgewiesen werden: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/3623/BWPLUS%20Projektbericht%20Laerm%20in%20der%20Schule.pdf?command=downloadContent&filename=BWPLUS%20Projektbericht%20Laerm%20in%20der%20Schule.pdf
Eine knappe Zusammenfassung dieser Studie findet man unter: http://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Feldstudie%20Aklustik%20in%20Schulen_Klatte_2006.pdf
Ein sehr fundierter und umfassender Aufsatz zum Thema 'Lärm und Bildungseinrichtungen' findet man unter:
http://www.hlug.de/fileadmin/dokumente/laerm/laermschutz-heft4-II_575.pdf
Eine sehr gute Powerpoint-Darstellung zum Thema Lärm und Schule findet sich unter
http://www.gesundheit-nds.de/CMS/images/stories/PDFs/Schulergonomie_Hi-k.pdf
Interessant, aber leider bedauerlich ist, dass es keine Abnahmevorschriften gibt, welche mit eindeutigen Grenzwerten die Lärmbelastung bereits bauseitig herabsetzt – so ist nur der Schallschutz zwischen den Klassenräumen vorgegeben, es gibt aber bereits keine solchen Vorgaben für Treppenhäuser und Flure in Schulen. Was weitgehend fehlt, ist die Umsetzung der Richtwerte für lärmbelastende Nachhallzeiten für Bestandbauten. Hier gibt das Land Brandenburg Vorgaben, um der neuen DIN-Norm 18041 zur Durchsetzung zu verhelfen:
http://bb.osha.de/docs/laerm_in_bildgstaetten_vortr_0409.pdf
Das Problem ist, wie man an Hand einer Untersuchung an 30 hessischen Schule sehen kann, ziemlich gravierend (Quelle: O. Rickers 2006)
Dabei ist die Obergrenze hier nur 0,8 sek., wie in der DIN-Norm empfohlen, wenn man dagegen die z.B. für Fremdsprachenunterricht etc. empfohlene Grenze von 0,5 sek. ansetzt, wird deutlich, dass kaum ein Raum der Norm entspricht.
Weitaus katastrophaler sieht das Ergebnis für Treppenhäuser und Flure aus, ein längerer Aufenthalt unter diesen Bedingungen (Aufsichten etc.) erzeugt massiven Stress und ist gesundheitlich vermutlich abträglich: (Eigentlich müsste die Schulleitung aus Arbeitsschutzgründen die Aufsichtsführenden anweisen, einen sog. Kapselgehörschutz ('Mickeymäuse') zu tragen!
Lärm und Gesundheit - Gegenmaßnahmen
Einen sehr informativen, grundlegenden Aufsatz zum Thema 'Lärmminderung an Schulen' findet man unter
http://www.hlug.de/fileadmin/dokumente/laerm/laermschutz-heft4-II_575.pdf
Grundlagenwissen und Praxisbeispiele bietet auch ein industrieller Anbieter:
http://www.schulakustik.de/
Grundsätzlich sind raumakustische bauliche Maßnahmen und die pädgogischen Maßnahmen zu unterscheiden. Als Beispiel einer raumakustischen Sanierung mit einer Halbierung der Nachhallzeit kann eine Maßnahme aus Niedersachsen herangezogen werden:
http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/themen/laerm_gru_cs/docs/Meis_bericht.pdf
Viele Schulen haben sich auf den Weg gemacht, aus den Bausünden der Vergangenheit ‚das noch halbwegs Beste’ draus zu machen, so eine Gesamtschule in NRW:
http://www.hulda-pankok-gesamtschule.de/index.php?id=1198
Sehr gute Unterrichtsmaterialien zum Thema Lärm, sowohl fachspezifisch als auch fächerverbindend gibt es unter:
http://www.umweltbildung-berlin.de/fileadmin/img/PDF/Laerm/Laerm_und_Gesundheit.pdf
Einen informativen Artikel, der auch neuartige, nicht lehrerzentrierte Unterrichtsformen berücksichtigt, findet man unter:
http://www.inqa.de/Inqa/Redaktion/Zentralredaktion/PDF/Publikationen/laerm-in-bildungsstaetten-pdf,property=pdf,bereich=inqa,sprache=de,rwb=true.pdf