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  • Lernlandschaft - im Vordergrund mit Marktplatz und gemeinsam genutzten Arbeitsflächen zur Selbstorganisation - im Hintergrund zwei Instruktionsräume, ohne Türen zum Marktplatz, Hamburg, BS 24
  • Selbstlernzentrum mit schallreduzierten Plätzen für Einzel-/ Gruppennutzung mit Notebookeinsatz, im Hintergrund abgeschirmte Ruhearbeitszone, mit Glas abgetrennt, Gymnasium Ottobrunn, Bayern
  • Differenzierungsraum zur Kleingruppennutzung, transparent und einsehbar aus dem Marktplatz, Fioretti College, Lisse, Niederlande
  • Lernlandschaft mit gemeinsamem Marktplatz und altersangepasster Möblierung zur individuellen Nutzung für vier Klassen im Cluster, Albrecht-Ernst-Gymnasium, Öttingen, Bayern
  • Lehrerarbeitsraum mit vier personalisierten Arbeitsplätzen und Besprechungstisch, Bekkevoll Ungdomsskole, Molde, Norwegen
  • Gemeinsame Mitte in der Schule mit obenliegendem Selbstlernzentrum, unten frei wählbare Arbeitsflächen, Skovbakkeskolen, Odder (Aarhus) Dänemark
  • Lernlandschaft mit frei wählbaren Arbeitsflächen und Instruktionsraum im Hintergrund, IJBurg College, Amsterdam, Niederlande
  • Gemeinsame Mitte mit Selbstlernzentrum oben und Aufenthaltszone unten, Fioretti College, Lisse, Niederlande
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Unser Angebot im Überblick

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Diese Homepage richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen:

  • Sind Sie interessiert am Thema der Phase Null - wissen jedoch nicht, was das ist und wie so ein Prozess abläuft?
  • Sind Sie eventuell verantwortlich für den Einkauf einer Phase Null?
  • Oder möchten Sie einfach nur Fachliches erfahren zu den Themen Schulbau, Lärm, pädagogische Bauberatung und vieles mehr?
  • Haben Sie Lust, sich einfach durch viele Bilder von modernen Schulen inspirieren zu lassen?
  • Möchten Sie als Schulleitung oder als Gruppe von Lehrkräften die Schule in einem Veränderungsprozess begleiten lassen?
  • Sind Sie interessiert an Themen der Lehrergesundheit?
  • Suchen Sie einen Redner für Ihre Veranstaltung, Ihre Konferenz, Ihre Tagung?
  • Wollen Sie einen pädagogischen Tag zum Thema Schulentwicklung organisieren?

Ich denke, Sie finden nachstehend auf dieser Seite einiges, was für Sie von Interesse sein wird.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen!

Egon Tegge

  • In der Phase Null lautet die zentrale Frage: Wie soll an der Schule künftig gelernt und gearbeitet werden? Diese Nutzerbedarfsanalyse wird von uns unter Einbeziehung der Lehrkräfte sowie Eltern- und Schülervertretungen durchgeführt.
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  • Jede, nicht nur bauliche Veränderung stößt in der Schule bereits im Vorfeld eine tiefgreifende Schulentwicklungsdiskussion an – diese Phase zu strukturieren, wird von uns gern organisiert und durchgeführt.
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  • Alle im Prozess mitzunehmen, ist unsere Aufgabe am pädagogischen Tag. Unter unserer Anleitung sollen alle Professionellen sowie Eltern- und Schülervertretungen gemeinsam Ziele und Vorgehen diskutieren und erarbeiten.
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  • Wünschen Sie einen fundierten und auch unterhaltsamen Vortrag zu den Themen Schulbau, Arbeitsbedingungen, Lernen ? Benötigen Sie für Ihre Tagung oder Messeauftritt einen Experten für Moderation oder Beratung?
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  • Schulentwicklungsprozesse fördern oftmals verdeckte Gegensätze in Zielsetzungen und Vorgehensweisen zu Tage – hier hilft das Verfahren der Mediation zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der Beteiligten.
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  • Ich biete Coaching für Schulleitungsmitglieder und solche, die es werden wollen, unterstütze bei Konflikten zwischen Schulleitung und Personalrat und moderiere Leitungsgruppen für alle Schulformen in Hamburg.
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Auf dieser Seite wird es leider etwas ‚juristisch’. Aber es soll damit auch deutlich werden, warum das KuMi in Baden-Württemberg als erstes Bundesland für neugebaute bzw. sanierte Schulgebäude in seinen Schulbauförderrichtlinien von 2015 vorschreibt, 6-8m2 je Vollzeitstelle (Lehrkraft) als Arbeitsräume (außerhalb der Schulleitung) vorzuhalten:

Die Anforderungen an den Arbeitsplatz ‚Schule’ sind durch drei novellierte Gesetzesnormen wesentlich geändert bzw. präzisiert worden:
1. Durch die Neufassung der Arbeitsstättenverordnung vom 3.12.2016 ist der Arbeitsstättenbegriff der Verordnung und damit die gesamte VO für alle Arbeitsorte der Lehrkräfte in der Schule nunmehr ausnahmslos gültig.
2. In der selben Norm ist ebenfalls geregelt, dass der Arbeitsgeber bei mehr als 10 Beschäftigten einen Pausenraum zur Verfügung zu stellen hat, es sei denn, die Beschäftigten sind in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt. Für diesen Pausen- oder Bereitschaftsraum gelten besondere Anforderungen. (ASR 4.2, S 3-5)
3. Mit der Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes in § 5, Abs.3, Ziffer 6 ist der Arbeitgeber seit dem 1.1.2013 gehalten, zusätzlich zu der bisherigen Gefährdungsbeurteilung nun auch „die psychische Belastung bei der Arbeit“ zu beurteilen und daran anschließend Maßnahmen zu ergreifen, um die festgestellten Belastungen zu reduzieren.

Zu 1.: Arbeitsstättenbegriff
In den Ausführungsbestimmungen der Länder zur ArbStättVO heißt es jetzt unmissverständlich auf S. 11: „So stellen z.B. die Klassenräume in Schulen Arbeitsplätze für die Lehrer dar, auch wenn sich einzelne Lehrer nur jeweils für eine Unterrichtstunde an diesen Arbeitsplätzen aufhalten müssen.“

Die früher (2004) in der Verordnung gemachte Einschränkung „(2) Arbeitsplätze sind Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen“ ist nunmehr ersatzlos weggefallen und durch die Formulierung (2016) "(1) Arbeitsstätten sind: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes“ ersetzt worden. (Vgl. Synopse alte und neue ArbStättV)
Damit dürften alte Auslegungen, dass die Unterrichtsräume und insbesondere auch das sog. ‚Lehrerzimmer’ sowie die Pausenaufsichtsbereiche drinnen wie draußen der ArbStättV nicht unterfallen, ab dem 3.12.2016 nicht mehr möglich sein. Es gibt aber eine Bestandschutzregelung (hinfällig bei grundlegenden Sanierungsmaßnahmen), die allerdings zum 31.12.2020 ausläuft.

 Zu 2.: Pausenraum oder Büroräume
Die VO lässt dem Arbeitgeber zwei Möglichkeiten – entweder er stellt den Beschäftigten einen 'von Arbeit freien Pausenraum' zur Verfügung oder er lässt die Mitarbeiter in Büroräumen arbeiten. Für beides gibt es in den ASR (Arbeitsschutzregeln = Ausführungsbestimmungen der ArbStättV) eindeutige Vorgaben:
„Pausenräume sind allseits umschlossene Räume, die der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dienen.... Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein.“
Das überkommene Lehrerzimmer mit seiner Überfrachtung an vielfältigen Funktionen (Vorbereiten, Korrigieren, Pause machen, dienstlich oder privat kommunizieren, ablegen, verwalten, telefonieren usw.) dürfte mit diesen Vorgaben nicht mehr kompatibel sein.

Für die Büroräume gelten zudem recht klare Flächenvorgaben: „Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.“
Bzgl. der Werte: Baden-Württemberg lässt grüßen. ( Modellraumprogramm z.B. 'Grundschulen' oder 'Gymnasien')

Allerdings gibt es hier eine Unschärfe, weil diese Bestimmungen nicht für Beschäftigte gelten, „die auf Grund des Arbeitszeitgesetzes keinen Anspruch auf Ruhepausen haben (z. B. Teilzeitkräfte mit bis zu sechs Stunden täglicher Arbeitszeit.)“ (Arbeitszeitverordnungen für Beamte sehen entsprechende Pausenregelungen nach 6 Std. Arbeit zwingend vor.) Diese Bestimmung geht aber von einer zusammenhängenden Arbeitszeit von z.B. 8-14 Uhr aus – inwieweit teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte darunter fallen, ist derzeit nicht geklärt.
Aber da der Trend bundesweit zur Einrichtung von Ganztagsschulen geht, dürfte die 14.00 Uhr-Grenze über kurz oder lang immer häufiger überschritten werden. Und Baden-Württemberg sorgt bereits heute vor.

Zu 3.: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Auch hier hilft der Blick nach Baden-Württemberg weiter und auf die dort erfolgte Untersuchung „Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg - Erhebung psychosozialer Faktoren bei der Arbeit“. Zentrales Ergebnis dieser Befragung von ca. 54 000 Lehrkräften ist der sog. ‚Work-Privacy-Conflict’als Burnout-Prädictor, also dass die Beschäftigten es als äußerst problematisch empfinden, nicht ausreichend zwischen der Arbeitssphäre und dem privaten Leben trennen zu können. (Grafik auf S. 60). Auch dass als zweithöchst gerankter Belastungsfaktor die 'Lärm- und Stimmbelastung' identifiziert wurde, weist eindeutig auf Ausstattungsmängel im Schulhausbau hin, denn mit heutiger Lärmdämmtechnik besteht ohne Weiteres die Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen. (Vgl. Registerkarte 'Lärm' auf dieser Seite)

Für die Nicht-Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung gibt es sogar einen umfangreichen Bußgeldkatalog. Der gilt auch für Verantwortliche von Dienststellen des öffentlichen Dienstes. Wer es nicht glaubt, kann es hier nachlesen!